Jagd auf Grippekranke an englischen Flughäfen

Der britische Ärztebund (BMA) hat davor gewarnt, auf Flughäfen "Jagd auf grippekranke Patienten" zu machen, denn inzwischen weisen Fluggesellschaften ihr Personal an, Patienten, die "Symptome von Schweinegrippe aufweisen", nicht fliegen zu lassen.

Dr. Peter Holden vom BMA hält die neuen Regeln für "völligen Unsinn". Denn woher sollen Airport-Angestellte die Qualifizierung haben, an einer H1N1/09-Infektion erkrankte Fluggäste zu erkennen. "Es ist Blödsinn, von Reisenden zu verlangen, beim Check-in ein ärztliches Attest vorzuzeigen, auf dem steht, dass der Patient infektionsfrei ist", so klar drückte sich der Sprecher aus. Große Fluggesellschaften wie "British Airways" und "Virgin Atlantic" hatten zu Wochenbeginn angekündigt, im Zweifelsfall von Passagieren ärztliche Atteste zu verlangen. So solle die weitere Ausbreitung der Schweinegrippe verhindert werden. Die BMA forderte deshalb britische Hausärzte auf, keine solchen Atteste auszustellen.
In Deutschland wurden die Regelungen zum Umgang mit an Schweinegrippe-Infizierten Personen inzwischen entschärft. Bisher wurde nach jeder Kontaktperson eines Erkrankten gesucht und diese in Quarantäne gesteckt. Nun lauten die Empfehlungen, sich darauf zu beschränken, die Ansteckung besonders gefährdeter Gruppen zu vermeiden. Immerhin darf z. B. eine Krankenschwester mit erkranktem Familienangehörigen jetzt wieder sehr wohl am Kiosk eine Zeitung kaufen, sollte aber nicht im Krankenhaus arbeiten. Das lässt sich ja auch nachvollziehen.
Hier auf Mallorca geht die “Fiesta grande” weiter. Die Panikmache, die teilweise in den Medien betrieben wird, kann den Leuten den Riesenspass am Ballermann oder die Aussicht auf Erholung pur nicht nehmen. Und wir hier, die wir alle von den Touristen direkt oder indirekt leben, können uns auch nur freuen, denn sonst würden wir jetzt auch nur noch Tomaten essen.
Hierzulande gibt's jetzt allerdings doch die Empfehlung an die Touris, sich die Sangría im eigenen Eimer servieren zu lassen. Auch das ist nachzuvollziehen.
Quelle: aerztezeitung.de