Altwerden ist nichts für Feiglinge (III): Die Patientenverfügung



Und sich Gedanken über den eigenen Tod zu machen, ist es auch nicht. Andererseits, schriftlich festzuhalten, dass und wie man auf keinen Fall am Leben gehalten werden will, erfordert vielleicht noch etwas mehr Mut. Noch vor Jahren war es eben auch ein Tabu, selbst über das endgültigste Thema im Leben mitentscheiden zu wollen. Heute möchten viele von uns aber genau dieses: ein Wörtchen mitreden über das, was geschieht in den letzten Stunden, die einem irgendwann schlagen.

Glücklicherweise haben wir heutzutage die Möglichkeit, eben z. Bsp. mit einer PATIENTENVERFÜGUNG selber mit über unser Lebensende zu entscheiden.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr wirksam erklären kann und bezieht sich auf medizinische und ärztliche Maßnahmen. In meinem letzten Beitrag ging es um die „Vorsorgevollmacht“, d.h. WER kann und darf über meine Belange entscheiden, wenn ich dauerhaft nicht dazu in der Lage bin. Hier geht es um die Frage, WAS mit mir im Fall dieser dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit geschehen soll.

Noch einmal: Ich bin Mediziner und kein Rechtsanwalt; holen Sie sich bei der Entscheidung, eine Patientenverfügung zu erstellen, Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar; informieren Sie sich als Mallorca-Residenten auch z. Bsp. auf der Website des deutschen Konsulats in Palma.

Denn bedenken Sie, dass für die Gültigkeit einer Patientenverfügung in Spanien die Einhaltung der spanischen Vorschriften wichtig ist.

Die Lebensqualität ist uns heute ein grosses Bedürfnis. Diese Sorge erstreckt sich nicht nur auf das Thema Krankheit, sondern irgendwann auch auf das Thema Tod. Wir möchten nicht leiden, wir möchten am liebsten sanft vor dem Fernseher einschlafen, die ganz Mutigen unter uns stellen sich ihren Abgang aus dieser Welt am besten noch beim Sex vor.

Denn so manches Mal erleben wir den Tod anderer Menschen als unglaublich quälend, regelrecht unmenschlich die Behandlung im Krankenhaus, etc.

Der Aspekt der Lebensqualität bestimmt daher auch den Inhalt einer Patientenverfügung:

Eine solche Situation mag sein, dass ich keine Möglichkeit mehr habe, mit anderen Menschen zu kommunizieren, auf welche Art und Weise auch immer; ich leide unter extremen körperlichen Schmerzen oder gravierenden psychischen Krankheiten; ich habe nicht mehr die Möglichkeit unabhängig und autonom in meinem täglichen Leben zu handeln.

In dieser Situation möchte ich, dass mein Leben nicht um jeden Preis, wenn mein Gesundheitszustand irreversibel ist und die o.g. Kriterien nicht mehr erfüllt werden können, erhalten wird (keine lebenserhaltenden Massnahmen, wie Beatmungsgeräte oder ähnliches, die das Leben ausschliesslich künstlich verlängern); dass mir die Gabe von Medikamenten, durch die mein geistiges Leiden oder körperlicher Schmerz gelindert werden können, nicht verwehrt wird; dass ich die letzten Tage meines Lebens in meiner gewohnten Umgebung verleben kann - und dort auch sterben kann; dass meiner Familie und meinen Freunden die Möglichkeit eingeräumt wird mich bis zum Tod zu begleiten, insofern sie es wünschen und die Umstände es erlauben; dass, für den Fall, dass ein Arzt sich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden erklärt, ich in eine andere medizinische Einrichtung verlegt werde; ich lehne Untersuchungen, Medikamente oder weiterführende Behandlungen ab, die in keinster Weise eine Verbesserung oder Linderung meines Zustandes herbeiführen; dass die von mir bevollmächtigte Person mit ihrer Entscheidung über mein „ Wohlergehen“ respektiert wird.

Eine junge Frau mag vielleicht für den Fall einer Schwangerschaft entscheiden, dass die Patientenverfügung bis zum Ende der Schwangerschaft ausser Kraft gesetzt wird, solange kein Nachteil für das Ungeborene Kind ensteht.

Welches könnten diese vorhersehbaren medizinischen Situationen sein? Z. Bsp. eine unheilbare Krankheit, die in kürzester Zeit zum Tod führt; irreversibles Wachkoma; fortgeschrittener Zustand einer Krankheit mit fataler Prognose; Demenz im fortgeschrittenen Zustand;

Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob Sie religiösen Beistand Ihres Glaubens haben möchten, ob Sie Ihre Organe spenden, ob sie eingeäschert oder beigesetzt werden möchten...?

Dies alles sind Anregungen, die Sie mit sich selbst, mit Ihrem Arzt, Pastor oder Rechtsanwalt/ Notar näher besprechen können.


Ich wünsche Ihnen ein langes Leben! Kaum ein Mensch hat mehr Interesse daran als Ihr Arzt...