Ein wahrlich stacheliges Thema im deutschen Gesundheitssystem: Die gesetzlichen Krankenkassen in
Deutschland wollen jetzt dagegen angehen, dass Ärzte ihren Patienten/ Kunden - den
Versicherten - immer mehr individuelle Gesundheitsleistungen anbieten.
Gernot Kiefer, Vorstand im
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, äusserste sich in der „Berliner
Zeitung“ kritisch zu den „individuellen Gesundheitsleistungen“. Hierbei... „geht
es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für
Kranke.“
Das Deutsche Instituts für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) ist in einer
Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen der häufigsten Nutzen der häufigsten IGeL mangels Evidenz nicht bewertbar
sei. Deshalb seien, so der Verband, Ige-Leistungen mehrheitlich nutzlos und
damit überflüssig.
Weiterhin schlussfolgert Kiefer: "Es
widerspricht dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen
unterzujubeln". "Wir müssen dem einen Riegel vorschieben."
Als konkrete Massnahme verlangt nun
der Spitzenverband eine "Einwilligungssperrfrist“ von 24 Stunden, bis die
Patienten ein IGel-Angebot annehmen dürfen. Es gälte dann also das gute alte
sinnvolle Prinzip der „da muss ich erstmal eine Nacht drüber schlafen“. Nur in den Fällen, wo der Patient selbst ausdrücklich nach den Angeboten
fragt, sollte die 24-Stunden-Frist nicht gelten.Als weitere Massnahme wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag gefordert, in dem der Arzt vorher über Vor- und Nachteile und Alternativen aufklären muss. Die Änderungen sollen in dem von der schwarz-gelben Koalition geplanten Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte aufgenommen werden.
Unberechtigt sind diese Forderungen wirklich nicht. Die IgeL haben sich zu einem riesigen Markt entwickelt: der Umsatz in deutschen Arztpraxen ist mit IGeL-Angeboten seit 2005 um rund 50 Prozent auf etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen. Dabei sind die am häufigsten durchgeführten Leistungen das Glaukom-Screening auf Grünen Star und der vaginale Ultraschall auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs.
Quelle: aerztezeitung.de