Gelockertes Rauchverbot für Bayern


Das kommt davon, wenn man alles – gesetzlich – regeln will und Vater Staat sich zum Guten der Bürger überall einmischt. Unmöglich, eine einheitliche Regelung zu finden, und schon gar nicht auf europäischer Ebene. Ich bin ja wirklich mal gespannt, was noch alles mit dem “Rauchverbot” rumgeregelt wird. Die Interessen aller Beteiligten sind doch so verschieden.
Da preschte Spanien vor mit einem “fortschrittlich”-restriktiven Gesetz zum Nichtraucherschutz: plötzlich war alles verboten, wo alle sogar in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, hemmungslos rauchten. Gross Geschrei ging los und schon waren die kleinen Bars (bis zu 100qm), die ja die sozusagen der Hauptwohnraum der Spanier sind, vom Gesetz ausgeschlossen und man fand die netten Hinweise an der Eingangstür von wegen “Rauchen erlaubt”, also Qualm wie eh und je. Kurz darauf ging es in Italien, in Deutschland, etc. los mit der Verschärfung der Gesetze zum Nichtraucherschutz. Gross Geschrei in Deutschland.

Seit 6 Monaten versucht die spanische Ministerin für Gesundheit, Trinidad Jiménez, nun wieder, die Bedingungen zu verschärfen, weil sich in der Gastronomie praktisch nichts geändert/ gebessert hat.

Und nun geht es in in Bayern wieder Marsch-marsch zurück: dort darf auch künftig in kleinen Kneipen sowie Gaststätten-Nebenräumen und Bierzelten mit weniger als 75 Quadratmetern geraucht werden. (Kinder und Jugendliche haben zu Gaststätten und Nebenräumen, in denen geraucht wird, keinen Zutritt). Das gelockerte Rauchverbot im Freistaat sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. ( An allen öffentlichen Orten gilt weiterhin ein striktes Rauchverbot.)

Die Gesellschaft die eine Zweiraumgaststätte namens „Pilsbar“ betreibt – sah sich in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. Sie machte geltend, dass rund 90 Prozent ihrer Gäste Raucher seien und ihr deshalb aufgrund des Rauchverbots erhebliche wirtschaftliche Einbußen drohten.

Für die Ausnahmeregelungen bei Bierzelten und kleinen Einraumgaststätten gibt es „hinreichende sachliche Gründe“, so steht es in der Begründung. Denn Bier-, Wein- und Festzelte seien nur wenige Tage oder Wochen im Jahr an einem festen Standort aufgestellt. Der bayerische Gesetzgeber habe deshalb annehmen dürfen, dass in solchen Zelten nicht in gleichem Maße Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen verursacht würden wie in ortsfesten Gaststätten. Kleine Einraumgaststätten seien durch ein Rauchverbot typischerweise besonders belastet. Dabei sei die Grenze von 75 Quadratmetern nicht willkürlich, weil sie auf eine Vereinbarung zwischen dem
Bundesgesundheitsministerium und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vom 1. März 2005 zurückgehe.
Bin doch wirklich gespannt, wie die Geschichte weitergeht. Wie ich weitermache, weiss ich schon: ich rauche einfach nicht. Was andere machen, ist mir egal, stört mich aber manchmal. Wir kriegen es einfach nicht hin, uns vor uns selbst zu schützen. Und Raucher haben eben ihre Bedürfnisse....
Quelle: aerzteblatt.de