Stopp den IGeL


Ein wahrlich stacheliges Thema im deutschen Gesundheitssystem: Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wollen jetzt dagegen angehen, dass Ärzte ihren Patienten/ Kunden - den Versicherten - immer mehr individuelle Gesundheitsleistungen anbieten.
Gernot Kiefer, Vorstand im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, äusserste sich in der „Berliner Zeitung“ kritisch zu den „individuellen Gesundheitsleistungen“. Hierbei... „geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke.“
Das Deutsche Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist  in einer Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen der häufigsten  Nutzen der häufigsten IGeL mangels Evidenz nicht bewertbar sei. Deshalb seien, so der Verband, Ige-Leistungen mehrheitlich nutzlos und damit überflüssig.

Weiterhin schlussfolgert Kiefer: "Es widerspricht dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln". "Wir müssen dem einen Riegel vorschieben."
Als konkrete Massnahme verlangt nun der Spitzenverband eine "Einwilligungssperrfrist“ von 24 Stunden, bis die Patienten ein IGel-Angebot annehmen dürfen. Es gälte dann also das gute alte sinnvolle Prinzip der „da muss ich erstmal eine Nacht drüber schlafen“.  Nur in den Fällen, wo der Patient selbst ausdrücklich nach den Angeboten fragt, sollte die 24-Stunden-Frist nicht gelten.

Als weitere Massnahme wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag gefordert, in dem der Arzt vorher über Vor- und Nachteile und Alternativen aufklären muss. Die Änderungen sollen in dem von der schwarz-gelben Koalition geplanten Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte aufgenommen werden.
Unberechtigt sind diese Forderungen wirklich nicht. Die IgeL haben sich zu einem riesigen Markt entwickelt: der Umsatz in deutschen Arztpraxen ist mit IGeL-Angeboten seit 2005 um rund 50 Prozent auf etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen. Dabei sind die am häufigsten durchgeführten Leistungen das Glaukom-Screening auf Grünen Star und der vaginale Ultraschall auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs.
Quelle: aerztezeitung.de